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Zuschuss zur Mängelbeseitigung

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In dieser Episode ging es um einen funktionalen Mangel einer Bauleistung.

Sie haben gehört: Es wurde dargestellt, wann der Unternehmer vom Auftraggeber über die Sowieso-Kosten eine Beteiligung des Auftragsgebers an Kosten der Mängelbeseitigung verlangen kann.

Für die Praxis bedeutet dies: Die Frage, ob der AG über die Sowieso-Kosten an den Aufwendungen für eine Mängelbeseitigung zu beteiligen ist, sollte sich durchaus jeder AN stellen, wenn die Beseitigung von Mängeln gefordert wird. Die für die Antwort erforderliche Auslegung des Vertrags ist meistens nicht einfach und schnell erledigt. Es müssen sämtliche vertraglichen Unterlagen berücksichtigt werden, um in jedem einzelnen Fall festzustellen, welche Leistung der AN konkret schuldet und welcher funktionale Erfolg versprochen wurde. Oft lohnt sich die Mühe aber schon aus dem Gesichtspunkt, dass mit einer fundierten Argumentation der AG im Verhandlungsweg durchaus veranlasst werden kann, sich mit einem bestimmten Betrag an den Kosten der Mängelbeseitigung zu beteiligen.

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